Scheinerneuerungen
Die Zeiten ändern sich, die Bedingungen haben sich für die Pilotenscheine ab dem 1. Mai 2003 ebenso geändert.


Grundsätzlich gilt das die alten Regeln keine Gültigkeit mehr haben, und wir sind verpflichtet uns nach den neuen Regeln zu verhalten.

In Kurzform hier ein Paar der Neuerungen:

Der Pilot gewinnt an Selbstverantwortung, und muss vor JEDEM Flug sich überzeugen das die Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Medical ist vom Schein jetzt getrennt zu sehen.

Der Luftfahrerschein ist KEIN Ausweiß mehr, also muss ein Ausweiß mit Lichtbild immer mitgeführt werden.

Das Flugbuch gewinnt an Bedeutung da hiermit Erfahrungen, Übungsflüge und Prüfungen nachzuweisen sind.

Dreiecksflüge mit BAROGRAFEN gibt es nicht mehr.

Scheinerneuerungen können einfach durch eine bestandene Praktische Prüfung bei einem anerkannten Prüfer ( FE(A), Flight Examiner Aeroplane) erfolgen.

Vor Ablauf einer Berechtigung kann dieser Berechtigung verlängert werden ( auch ohne Flugerfahrung wenn aber fragwürdig ob man die Prüfung besteht) durch die bestandene Prüfung bei einem FE(A) oder CRE(A) ( Class Rating Examiner)

Auch nach mehr als 3 Jahre Scheinablauf keine Theorieprüfung zu wiederholen.

Mehr im Downloadbereich oder bei www.lba.de